1. Reden wir miteinander ...

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13. und 14. Gehalt - ab wann Anspruch?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von McBeth, 5 November 2012.

  1. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

    Kurz zur Situation:
    Dienstantritt war Juni 2012. Ich ging davon aus, dass man hier ebenso Anspruch auf Urlaubsgeld hätte, natürlich aliquot. Von der Firma wurde mir mitgeteilt, dass dies erst nach 6 Monaten der Fall sei. Sie bezahlten mir den aliquoten Teil zwar aus, allerdings mit der Info, ich müsse das Geld zurückzahlen, sollte ich keine 6 Monate bei der Firma bleiben.
    Stimmt das so?

    Dienstende 30. November 2012. Habe ich nun Anspruch auf Weihnachtsgeld? Wenn ja, aliquot?
    Und muss ich nun den Teil des Urlaubsgeldes refundieren?

    Danke für Informationen! Wäre super!

    MB
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ja, alles Anteilsmäßig, wird ende November ausbezahlt
     
  3. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

    danke stefan.
     
  4. Walker

    Walker Gelöschtes Mitglied

    Man hat ab dem ersten Tag eines Dienstverhältnisses Anspruch auf den aliquoten Teil der beiden Sonderzahlungen UND auf den Urlaub. Hat man den Urlaub nicht in Anspruch genommen, muss er ZUSÄTZLICH zu BEIDEN Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) ebenfalls aliquot ausbezahlt werden, selbst wenn man z.B. nur eine Woche in der Firma beschäftigt war.
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    ich konnte nicht mehr korrigieren; du hättest bereits mit dem Juni-Gehalt 1/6-Gehalt extra bekommen müssen...
     
  6. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

    Das war eben auch meine Information. Danke dir.
    Ich wusste ja, diese Firma ist unseriös...kein Schaden, dass ich gehe.

    Achja, noch eine Frage: heute ist der 6.11. und immer noch kein Oktobergehalt am Konto. Ist monatlich immer dasselbe. Muss ich mich als Dienstnehmer an diesen Zustand gewöhnen und mich damit zufrieden geben? Was kann man tun?
     
  7. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

    ich habe nach langem herumdiskutieren im september das monatssechstel ausbezahlt bekommen, aber eben mit der info, dass das die absolute ausnahme sei, es habe sowas noch nie gegeben und im fall, dass ich vor ablauf der sechsmonatsfrist aus dem unternehmen ausscheide, die kohle retournieren müsse...pfffff.

    stefan, das heißt, ich müsste eigentlich mit dem november gehalt fünf sechstel zusätzlich bekommen, oder?
     
  8. Walker

    Walker Gelöschtes Mitglied

    Was die dir erzählen ist scheinbar nicht gesetzlich relevant.

    Wenn du vom 1. Juni bis zum 30. November (also 6 Monate) dort gearbeitet hast, musst du nach dem Dienstende (also im Dezember) folgende Beträge ZUSÄTZLICH zum normalen Gehalt bekommen bzw. bereits bekommen haben:
    • 50% eines Brutto-Monatsgehaltes als aliquotes Urlaubsgeld
    • 50% eines Brutto-Monatsgehaltes als aliquotes Weihnachtsgeld
    • 57,5% eines Brutto-Monatsgehaltes als Urlaubs-Entschädigung (falls du keinen einzigen Tag auf Urlaub warst). Warst du auf Urlaub, bekommst du für jeden Tag Urlaub um 4,6% weniger ersetzt.
    Da du gehst, musst du dich nicht daran gewöhnen. Sonst wahrscheinlich schon. :D
    Du kannst nichts anderes machen als sonst auch, wenn dir jemand Geld schuldet. Es einfordern bzw. allenfalls Klage einreichen.
     
  9. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

    [quote="Walker, post: 13382408, member: 29736"Warst du auf Urlaub, bekommst du für jeden Tag Urlaub um 4,6% weniger ersetzt.

    [/quote]

    danke für deine sehr präzisen angaben, hilft mir wirklich weiter.
    da ich mich an eine solche situation nicht gewöhnen werde, gehe ich ja auch :)

    zu obigem zitat: ich habe 12 urlaubstage konsumiert, das ist ja das, was mir zustand, nicht?
    das mit den 4,6% habe ich nicht ganz verstanden: heißt das, jeder urlaubstag bedeutet pro tag 4,6% weniger gehalt?
    kann nicht sein, oder?
     
  10. Walker

    Walker Gelöschtes Mitglied

    Du hast 12 Urlaubstage konsumiert, also den ganzen Urlaub, der dir in 6 Monaten zusteht (25 Tage stehen dir pro Jahr zu). Somit kannst du die Urlaubs-Entschädigung, die ich oben angeführt habe, komplett missachten und du bekommst nur jeweils 50% eines Brutto-Monatsgehaltes als aliquotes Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld.
     
  11. Rosenkrantz

    Rosenkrantz pensionist mit begeisterung

    man muß sich auf die verspätete auszahlung des gehaltes nicht gewöhnen. wenn das gehalt trotz aufforderung immer wieder zu spät am konto ist, stellt das einen berechtigten austrittsgrund dar. d.h. man kann das dienstverhältnis beenden ohne verlust von ansprüchen wie urlaubs- oder weihnachtsgeld.
     
  12. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Es kommt auch auf den Kollektiv bzw. Dienstvertrag bzw. Betriebsvereinbarung drauf an. Es könnte sein das man schon ein ganzes Weihnachtsgeld bekommt. Ebenso könnte es sein das die wenn du mit 1.2.13 Kündigst dir 25 Tage Urlaub zustehen.
     
  13. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

    ich habe nicht mal einen dienstvertrag, bloß so nen dienstzettel, wo nicht wirklich viel drauf steht...kv eisen- und metallverarbeitende industrie.
     
  14. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Arbeiter oder Angestellter???
     
  15. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, Walker mit den 6 Monaten ist das nicht so, sondern wird in Tagen abgerechnet, weil nähmlich der Feb. weniger Tage hat.

    Gehalt : 365 x die Tage die ich angestellt war. So wird es richtig gerechnet

    Sind von 1. 6 bis 30. 11 183 Tage.
     
  16. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

    angestellte
     
  17. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    danke für deine sehr präzisen angaben, hilft mir wirklich weiter.
    da ich mich an eine solche situation nicht gewöhnen werde, gehe ich ja auch :)

    zu obigem zitat: ich habe 12 urlaubstage konsumiert, das ist ja das, was mir zustand, nicht?
    das mit den 4,6% habe ich nicht ganz verstanden: heißt das, jeder urlaubstag bedeutet pro tag 4,6% weniger gehalt?
    kann nicht sein, oder?[/quote]
    Also du hast für die 6 Monate 12,5 Tage Urlaub , die stehen dir rechtlich zu!!!
     
  18. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

  19. McBeth

    McBeth Gast-Teilnehmer/in

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