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12+2 beim einkommensabhängigen KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kipferl83, 2 März 2012.

  1. Kipferl83

    Kipferl83 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe eine Frage auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe, trotz Recherche.
    Der Infoservice vom Bundesministerium ist erst wieder ab Montag erreichbar, vielleicht kann mir die Frage einstweilen wer von euch beantworten...

    Ich werde die ea Variante beziehen und trotzdem die vollen 2 Jahre in Karenz bleiben und das Geld aufteilen, versichert bin ich bei meiner KK trotzdem 2 volle Jahre.

    *Ist es in diesem Fall möglich, dass auch mein Mann 2 Monate in Karenz geht und das KBG bezieht (13./14. Monat) oder geht das nur wenn ich in der Zeit wieder arbeiten gehe.
    Wir wären ja dann im Grunde gleichzeitig in Karenz, auch wenn nur er das KBG bezieht zu dieser Zeit.

    *Andere Frage: Ist es möglich dass er in diesen 2 Monaten geringfügig arbeitet und KBG bezieht (solange der Zuverdienst dann nicht übers vorgesehene Limit geht?)

    *Und: MUSS der Dienstgeber meinem Mann ermögllichen Karenzzeit in Anspruch nehmen zu können oder ist das Verhandlungssache mit dem DG?

    Danke!:wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es ist nicht möglich dass ihr beide gleichzeitig in Karenz seid mit Ausnahme von 1 Monat beim Wechsel der Karenz von 1 auf den anderen Elternteil.

    Sehrwohl sollte es möglich sein (unter der Voraussetzung der AG deines GG ist damit einverstanden) dass dein Mann während seiners KBG-Bezugs lediglich geringfügig beschäftigt ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Kipferl83

    Kipferl83 Gast-Teilnehmer/in

    Huch, danke!:D
    Das ging ja flott...
    :wave:
     
  4. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Ui, das ist interessant... Wie viel "muss" ich arbeiten? Sprich, reicht es, wenn ich geringfügig arbeite in diesen zwei Monaten? Oder "reicht" eine Teilzeitbeschäftigung? Ich gehe davon aus, dass nur die Karenz beendet sein muss, richtig?
     
  5. Iris78

    Iris78 Gast-Teilnehmer/in


    das problem liegt ja eigentlich an der mitversicherung und wenn du nur geringfügig arbeiten gehst bist du ja nicht krankenversichert, du kannst zuhause bleiben wenn die 12 monate um sind, wo bist du versichert, nach den 12 monaten ist ja auch die versicherung weg, wenn du zuhause bist wo ist dein mann versichert??? da liegt der hund begraben
     
  6. Kipferl83

    Kipferl83 Gast-Teilnehmer/in

    Ich dachte während dem KBG Bezug ist man krankenversichert. Das gilt dann ja auch für den Mann die 2 Monate oder?

    In meinem Fall - wäre das kein Problem. Ich bin die ganze gesetzliche Karenzzeit versichert, auch wenn ich KEIN Geld mehr bekomme...
     
  7. Kipferl83

    Kipferl83 Gast-Teilnehmer/in

    Man kann aber danach die Karenz nicht weiterführen bis zum 2. Geburtstag oder? Dann ist man halt ohne Dienstverhältnis, Hausfrau, arbeitslos, oder wie auch immer...
     
  8. piepkatz

    piepkatz Gast-Teilnehmer/in

    auch der mann ist während seinem KBG-bezug krankenversichert.

    wenn deine KK dich bis zum 2 geburtstag weiterversichert, gilt das aber nur während der karenz, nicht in den zwei monaten in denen der mann in karenz ist.

    ich bin nicht sicher, aber ich glaube, das kannst du umgehen, indem der mann nicht die letzten 2 monate des KBG (also die monate 13+14) in karenz geht, sondern hausnummer monate 11+12 und die letzten beiden monate gehst dann wieder du. und nach ablauf des KBG bleibst du dann einfach in karenz. müsstest dir aber trotzdem für die zwei monate irgendwas wegen der versicherung überlegen.
     
  9. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube, wenn man geringfügig arbeitet, kann man sich um ca 50 euro im monat versichern. wenn man gar nicht arbeitet, kostet es weit mehr. aber diesbezüglich muss ich mich noch genauer erkundigen...
     
  10. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Ja klar, das kann man immer machen und "einfach so" zu Hause sein. Ich glaube aber, dass man dann eventuell diverse Ansprüche verliert, zB auf Elternteilzeit, Kündigungsschutz, usw. Dafür muss man ja in Karenz und damit in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sein.
     

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