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Mindestsicherung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Kinderstube, 19 September 2012.

  1. Pipina

    VIP: :Silber

    er bekommt nur keine mindestsicherung, arbeitslosengeld muß er schon bekommen!
     
  2. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ja klar zählt das einkommen des jungen mannes die gehn davon aus das heut alle jungen schon alleine wohnen.
    und aj er darf nicht mehr als 3500 selbst haben nur selbst das überprüft niemand. dasist heutzutage ein anonymer antrag aus fertig.

    es kann schon sein das es in OÖ anders gehandhabt wird. die gilt nur für wien und auhc nur wenn man nicht studiert da sind dann wieder die eltern zuständig.
     
  3. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    das haus gehört doch nicht ihm reich mal ein fertig dann wirst eh sehn wies aussieht oder ruf bei der MA40 am klestil platz an die sind dort sehr freundlcih. ich hab mir meine info auch erst dort geholt damit ich weiss wenns eine ablehnung gibt wie ich reagieren kann.
     
  4. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    alles sehr kompliziert und teils undurchsichtig. vor allem gibts scheinbar in jedem bundesland andere beträge. aber ich hoff immer noch, dass es für mich nicht nötig sein wird um mindestsicherung anzusuchen...
     
  5. er hatte ja sein eigenes geld, ist nur seit 3 tagen ausgelernt und muss bald zum zivildienst.
    sonst würde er arbeiten gehen.
     
  6. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ja ber warscheinlich kein 752 euro im monat ansonsten hätte dei ams nicht gesagt er kann auf bedarfsorientierte mindestsicherung einreichen.
     
  7. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, es ist aber ein Unterschied ob ich Wohnung und Kinder zu erhalten habe oder nur für meine persönlichen Bedürfnisse sorgen muss ;)

    Genau sagen wird man das heir nicht können ob und wieviel er bekommt da die Mindestsicherung von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen hat bzw. glaub ich sogar das es sie in manchen Bundesländern gar nicht gibt!
     
  8. Esira

    Esira Gast-Teilnehmer/in

    Jetzt muss ich auch kurz was dazu fragen wenn ich den Thread dazu kurz "mißbrauchen" kann.

    Angenommen eine Frau hat zwei Kinder. Beide sind noch nicht drei Jahre alt. Für das jüngste Kind bekommt sie Kinderbetreuungsgeld. Die längste Variante. Der Vater der Kinder kann keine Alimente zahlen.

    Wie sieht das dann aus. Bekommt sie diese 752,00 + Wohngeld + Beitrag für Kinder zusätzlich zum KBG. Wahrscheinlich nicht. Aber wie sieht es da mit der FBH aus? Muss man die auch abziehen? Und den Unterhaltsvorschuss?
     
  9. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann dir nur sagen wie es in Wien ist, diese Frau würde KBG ( welche Variante? ) + den Rest auf diese 75irgendwas bekommen, Wohngeld ist Wohnbeihilfe? Wenn Anspruch besteht ja, Unterhalt wird eingerechnet weil je Kind ein bestimmter Betrag gerechnet wird bei der Mindestsicherung.

    Mindestsicherung = Mindestsicherung und sichert wirklich nur das man das geradenoch Menschenwürdige zum leben hat.
     
  10. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    derzeit ist die mindessicherung 772 euro plus pro kind 208 euro abgezogen wird davon das kinderbetreuungsgeld und eventuelle alimnete. FB wird nicht abgezogen. für die miete ist in diesen betrag schon 180 euro drinnen wenn die meite mehr beträgt muss erst um wohnbeihilfe eingereicht werden bei der ma50 bzw wenn es dann noch reicht gibts einen zuschuss von der ma40 dazu. bis die kinder 3 jahre alt sind muss sie auch nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen sprich sei braucht nicht auf dei AMS. alles hier nachzulesen. das ist aber wien jedes bundesland hat andere beträge aber im grossen udn gAnZEN nicht viel unterschied.

    hier sind die genauen zahlen für o.Ö:

    Land Oberösterreich - Bedarfsorientierte Mindestsicherung – Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfs
     
  11. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Esira ich kenne die rechtlichen Gegebenheiten in Oberösterreich nicht - leider ist wieder jedes Bundesland anders in der Berechnung. Aber im Prinzip wäre die Berechnung...
    843,70 für sie inkl Wohngeld
    2x 194,10 für die beiden Kinder
    davon abzüglich ihr KBG und der UV.
    FBH wird nicht angerechnet.

    glg
     
    #31 Nessal, 20 September 2012
    Zuletzt bearbeitet: 20 September 2012
  12. Esira

    Esira Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank! Hab mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken darüber gemacht. Ich kenne nur ein Pärchen wo ich der festen Überzeugung bin, dass sie ohne ihn finanziell weit besser dran wäre. Traurig aber wahr.
     

  13. stimmt.
    ich habe mich heute erkundigt.
    das haus zählt nicht zum vermögen.
    wir müssen ihm jetzt unsere einkommensbescheide mitgeben, einen auszug aus dem grundbuch usw.
    mich ärgert halt immer, dass viele leute solche dinge bekommen, weil ganz einfach wissen wie es geht.
     
    Neon gefällt das.
  14. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    :thumbsdown: warum ärgert Dich das? wer Anspruch darauf hat, soll doch auch wissen, wie man zur ensprechenden Sozialleistung kommt, oder solld das Geheimwissen bleiben???
     

  15. mich ärgert, dass man, wenn man immer gearbeitet hat und sich etwas geschaffen hat, immer die arschkarte hat.
    bitte nicht falsch verstehen, ich weiß, es gibt viele menschen, die unschuldig mittellos wurden.
    das ist keine frage und ich bin auch nocht hochnäsig.
    aber von meinem sohn bekannte bekommen die MS, waren noch nie arbeiten, die eltern haben ebenfalls häuser.
    nur weil der bursch in einem fall alleine wohnt bekommt er sie. warum können ihm die eltern da nicht unterstützen? (tuns eh, aber das amt sieht es nicht so)
    nicht falsch verstehen, es ist da kein neid. nur ich habe schon einen gerechtigkeitssinn.
    wozu wollens jetzt den verdienst des großen wissen?
    der spart eisern auf seine wohnung.
    ich finde es nicht gerecht um ehrlich zu sein.
     
  16. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Das mit dem wohnen im haus der Eltern musst du eher unter dem Blickwinkel sehen dass dein Sohn keine miete zahlen muss. Umgekehrt wäre es ja auch nicht fair wenn einer mehr kohle zum persönlichen verbrauch hätte weil er das Glück hat bei Eltern wohnen zu können, und ein anderer vielleicht gar keine Eltern mehr hat.

    Das mit dem Haushaltseinkommen ist ein bisschen blöd, ist aber so. Im Grunde eh irgendwo widersprüchlich da das auch angerechnet wird wenn keine gegenseitigen finanziellen Ansprüche der Bewohner untereinander bestehen.

    Sei froh dass es bei deinem Sohn nur um vier Monate geht.überlegt euch auch ob euch diese ganze Offenlegung für das bisschen Aufstockung wert wäre - it er sicher Anspruch?

    LG

    ps wegen der frei grenzen - in anderen Ländern hast den Kremplschon direkt nach dem arbeitslosengeld, in Ö gibts den punkt beim Notstand nicht. Immerhin.
     
    Kinderstube gefällt das.
  17. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Komisch, ich dachte, Eltern müssen ihr Kind unterstützen, bis es selbsterhaltungsfähig ist? http://www.familienrecht.at/index.php?id=1497
    Versteh nicht, dass man in einem solchen Fall Grundsicherung bekommt.
    Wenn man immer gearbeitet und etwas geschaffen hat, hat man doch bitte nicht "die Arschkarte gezogen" , da hat man doch meist Vermögenswerte wie Haus, Eigentumswohung oder wasauchimmer, sowas erreicht man im Normalfall (also zB. keine große Erbschaft, keine dubiosen Geschäfte) doch nur mit fleissiger Arbeit, mit dem Bezug vonSozialleistungen wird man das kaum schaffen.
     
  18. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ab den zeitpunkt der grossjährigkeit müssen eltern nur mehr die kinder unterhalten wenn sie studieren sprich kein eigenes einkommen haben. der junge mann ist ausgelernt das heisst er war mit aller warscheinlichkeit schon im 3-lehrjahr selbsterhaltungsfähig und somit müssen ihm die eltern auch nicht erhalten.
     
  19. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Vielleicht mag es sich bei http://www.jobwohnen.at (oder ähnlichem) einen kleinen Job suchen für die Zeit bis dahin?
     
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  20. danke dir.
    er wird sich das anschauen.
     

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